Zimmerpreise & AGB´s
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Aktuelle Angebote
Einzelzimmer ab 50 €*
Doppelzimmer ab 80 €*
Bei Kindern bis 7 Jahren erheben wir keine Zusatzkosten für die Übernachtung, wenn die Unterbringung bei den Eltern oder Elternteil erfolgt.
Fragen Sie uns auch nach Drei- und Vierbettzimmer.
Anfrage bitte telefonisch unter 08123 / 9914294
oder per E-Mail an hotel@jagdschloessl-eichenried.de
* An Messetagen, Saison und Feiertagen weichen die Zimmerpreise ab.
Hotelinformation:
Check-in: 14.00 Uhr – 22.00 Uhr
Check-out: 06.00 Uhr – 10:30 Uhr
Internet:
Für unsere Gäste bieten wir ein kostenfreies W-LAN sowie kostenlose Parkplätze.
Speisen:
Frühstück
Montag – Sonntag: 07.00 Uhr – 10.00 Uhr
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES HOTEL RESTAURANT JAGDSCHLÖSSL EICHENRIED
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Bankette und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und sonstigen Programmen, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried. Das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent oder Veranstaltungsverträge, die mit dem Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme durch das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried zustande. Dem Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.
2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried dies ausdrücklich gestattet. Das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise
1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
2. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen erhalten, verursacht werden.
3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten gewünschte Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechteoder Ansprüche herleiten kann.
5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den 50 % des Zimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100% des Zimmerpreises.
§ 4 Veranstaltungen
1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried dem zustimmt. Stimmt das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried nicht zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungenbleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried für den Vertragspartner zumutbar sind.
4. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried pro gebuchter Servicekraft und je angefangener Stunde 50,00 € zzgl. ges. USt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet dem Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
5. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B.GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
6. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das Hotel kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen,Bürgschaften) verlangen.
7. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen.
Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
8. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
9. Störungen oder Defekte an vom Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
10. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht dem Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenrieds gehen zu Lasten des Vertragspartners.
11. Beschafft das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung des Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
12. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet.
13. Zeitungsanzeigen, die Einladungen von Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
14. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
§ 5 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) u.ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried das Recht Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen.
Das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
2. Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried seine Leistungspflicht erfüllen kann, teilt es dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.
3. Der Zahlungsanspruch des Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
4. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
5. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von10,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit EC-Karte zu zahlen. Das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
6. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried abgetreten werden.
7. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Produkten mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zu dem Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried nicht berechtigt, seinen Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.
§ 6 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung
1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten:
a) Kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis (einschließlich) 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried zugeht
b) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 89 und 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried zugeht
c) Schadensersatz i.H.v. 70% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung 29 und 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried zugeht
d) Schadensersatz i.H.v. 90% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried zugeht.
2. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden des Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried nicht gegeben oder geringer ist.
3. Sofern das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
§ 7 Rücktritt / Kündigung
1. Das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried nicht zu vertretendeUmstände unmöglich ist
c) der Vertragspartner irreführende oder falscheAngaben über wesentliche Daten macht
d) der Vertragspartner den Namen das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweiseohne schriftliche Zustimmung des Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried untervermietet werden
f) Das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried in der Öffentlichkeit gefährden kann.
2. Das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§ 8 Haftung des Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried, eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1. Das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Ausnahmsweise haftet das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt
b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oderGesundheit.
3. Eine Haftung des Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.
6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.
7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners / Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen das Hotel Restaurant Jagdschlössl Eichenried aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
§ 9 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz unseres Hotelbetriebes.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher, wird Erding als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.
Eichenried, im August 2012